Nur das ordnungsgemäße Verfahren rechtfertigt den Anspruch des Staates auf Bestrafung des Täters und deren Durchsetzung.
Selbst wenn es nicht mehr um Schuld oder Unschuld geht, hat der Strafverteidiger dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte des Beschuldigten während des Verfahrens beachtet werden.
Man kann im Alltag relativ schnell in ein Ermittlungsverfahrens involviert werden. Schon allein die Teilnahme am Straßenverkehr birgt immer dieses Risiko. So kann beispielsweise ein Unfall oder ein Bußgeldverfahren jederzeit zur Realität des Verkehrsteilnehmers werden.
Eine anwaltliche Vertretung ist bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll, sowie auch nach Zustellung eines Strafbefehls oder einer Anklage.
Ein strafrechtliches Verfahren kann eine belastende und existenzbedrohende Situation darstellen, insbesondere, wenn es um Fragen der Haft geht. Unabdingbar ist daher juristischer Beistand bei einer Anordnung der Untersuchungshaft.
Auch im Jugendstrafrecht, wo es nicht um Bestrafung geht, sondern die Erziehung der Jugendlichen im Vordergrund steht, kann das Einschalten eines Anwalts sinnvoll sein.
Grundsätzlich kann geraten werden: Ohne Rücksprache mit dem Anwalt sollten keine Angaben gemacht werden!