In Zeiten von großem Verkehrsaufkommen und immer steigender Mobilität ist das Verkehrsrecht ein ständiger Begleiter im Alltag.
Auch schuldlos kann man rasch in einen Verkehrsunfall verwickelt sein. Täglich entstehen bei Verkehrsunfällen Sach- und Personenschäden. Ein angemessenes Schmerzensgeld kann dann unter Umständen als Ausgleichsfunktion gefordert werden.
Schnell kann ein Fall eintreten, in welchem Sie einen Anwalt benötigen, da aufgrund von Bußgeld oder gar eines Fahrverbotes schwere Folgen drohen.
Sind Sie etwa bei Rot über die Ampel gefahren oder haben das Tempolimit überschritten? Oder sind Sie betrunken gefahren oder haben "Unfallflucht" begangen?
Gerne unterstützen wir Sie bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen. Auch vertreten wir Sie vor den Gerichten und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld konsequent durch.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Heike Haffelder-Paret
Rechtsanwalt Peter Slieper
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