Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Teilungsmöglichkeit eines Grundstücks in Wohnungseigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum aufgrund einer Teilungserklärung. In der Wohnungseigentümergemeinschaft, die als Inhaberin von Rechten und Pflichten klagen und verklagt werden kann, kommen die Interessen der einzelnen Eigentümer zusammen. Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist Aufgabe der Wohnungseigentümergemeinschaft und des Verwalters.
Damit zeigen sich schon die vielen unterschiedlichen Interessen im Wohnungseigentumsrecht, die aufeinandertreffen können. Konflikte zwischen den Interessengruppen sollten frühzeitig gelöst werden. Häufige Themen, zu denen wir zu Rat gezogen werden sind beispielsweise: Kauf einer Eigentumswohnung, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Abgrenzung Sondereigentum von Gemeinschaftseigentum, Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Wohngeld und Instandhaltungsrücklagen. Siehe auch Mietrecht
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Rechtsanwalt Peter Slieper
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